1.1 Inhalt
Die TeilnehmerInnen sollen mit den Praxisworkshops die Möglichkeit zum Austausch untereinander, als auch mit Referenten, Organisatoren und Künstlern bekommen, um die verschiedenen Facetten zirkuspädagogischer Arbeit kennen zu lernen.
1.2 Zeitlicher Rahmen
Die Fortbildung beginnt am Donnerstag, den 02.08.2012 und endet am Sonntag, den 05.08.2012. Die Fortbildung umfasst 4 Workshops à 3 Lerneinheiten (1 LE entspricht 60 min.) am Freitag und Samstag, sowie den individuell gestaltbaren Workshopblock am Sonntag (3 LE). Dies entspricht einem Gesamtumfang von 15 LE.
1.3 Fortbildungsort, Räumlichkeiten
Die Fortbildung findet auf Gut Wahrberg in 91589 Aurach statt. Die TeilnehmerInnen sind in 2 bis 4-Bett-Zimmern – teilweise mit Gemeinschaftsbädern – untergebracht. Wir werden versuchen die Zimmer nach Geschlechtern aufzuteilen. Je nach Zusammensetzung der TeilnehmerInnen können wir dies allerdings nicht garantieren.
2.1 Inhalte und Ziele
Der Veranstalter verpflichtet sich, die in dem Fortbildungsprogramm aufgeführten Inhalte in ihrer Gesamtheit anzubieten. Abweichungen werden den TeilnehmerInnen rechtzeitig mitgeteilt.
2.2 Referenten
Der Veranstalter betreut die in dem Fortbildungsprogramm genannten Referenten mit der Durchführung der Workshops. Sollte ein Referent aus Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen ausfallen, sorgt der Veranstalter für geeigneten Ersatz.
3.1 Bezahlung
Die Gesamtkosten der Fortbildung betragen 395,-€. Dies beinhaltet die Teilnahme an den Workshops, die Unterbringung und die Verpflegung (Vollpension). Die Kosten sind per Vorauskasse zu begleichen.
Mit der Anmeldung auf der Homepage gibt der/die TeilnehmerIn ein verbindliches Angebot ab. Der Veranstalter ist berechtigt mit der Übersendung einer Bestätigungmail das Angeobt anzunehmen. Dadurch kommt ein wirksamer Vertrag zustande.
Im Falle einer Kündigung durch den/die TeilnehmerIn, die schriftlich erfolgen muss, tritt folgende Regelung in Kraft:
Bei einer Kündigung des/der TeilnehmerIn bis zum 30.06.2012 fallen keine Kosten an.
Bei einer Kündigung nach dem 30.06.2012 verlangt bzw. behält der Veranstalter 60% der gesamten Fortbildungsgebühr ein, es sei denn der Fortbildungsplatz kann durch eine/n neue/n TeilnehmerIn besetzt werden.
5.1 Verantwortung
Die Teilnahme an der Fortbildung erfolgt in eigener Verantwortung. Der Veranstalter haftet nur für Folgen, die aus grober oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit entstanden sind. Keine Haftung besteht für Schäden an Eigentum und Gesundheit.
5.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages ungültig oder lückenhaft sein, wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages nicht berührt.